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UN-Kinderrechtskonvention Drucken E-Mail
Montag, 10. November 2008 um 14:34 Uhr

Übereinkommen über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989 der Vereinten Nationen

Mit dem Übereinkommen über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989 der Vereinten Nationen und deren Niederschreibung in der „Konvention über die Rechte des Kindes“[1] ist eine weltweit geltende Regelung über die Achtung, Schaffung und Wahrung von Kinderrechten geschaffen worden. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist auf der Grundlage der „Charta der Vereinten Nationen“[2] von 1945 und im Rahmen der Fortschreibung der „Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte“[3] aus dem Jahr 1948 entstanden. Derzeit haben insgesamt 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen[4] die UN-KRK unterzeichnet.

    Die Kinderrechte lassen sich dabei in drei Kategorien aufteilen:
  • 1. Versorgungsrechte: Hierzu zählen u.a. die Rechte auf Gesundheitsversorgung, Bildung und angemessene Lebensbedingungen sowie das Recht auf einen Namen und auf eine Staatsangehörigkeit.
  • 2. Schutzrechte: Hierzu zählen u.a. der Schutz von Kindern vor körperlicher und seelischer Gewalt, vor Missbrauch, Verwahrlosung und wirtschaftlicher Ausbeutung sowie die Verpflichtung der Staaten, Kindern im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz zu gewähren.
  • 3. Kulturelle Rechte, Informations- und Beteiligungsrechte: Hierzu zählen beispielsweise das Recht auf freien Zugang zu Informationen und Medien sowie das recht auf Freizeit und Privatsphäre.

  • (Auszug von: http://www.nabuk-europa.de/index.php?id=6)
In Deutschland trat die UN-KRK mit ihrer Ratifizierung im Jahr 1992 in Kraft. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland offiziell dazu verpflichtet, die in der UN-Kinderrechtscharta in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte anzuerkennen, in ihrem Land umzusetzen und ggf. neue Richtlinien in ihrem Rechtssystem zu schaffen, um diese Rechte für Kinder in Deutschland durchzusetzen. Allerdings gelten in Deutschland die Kinderrechte nicht für alle Kinder. Bei der Ratifizierung der UN-KRK 1992 hat Deutschland eine Vorbehaltserklärung abgegeben, durch die, insbesondere unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte zustehen wie deutschen Kindern. Darum fordert das Deutsche Kinderhilfswerk[5] die Bundesregierung auf, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurück zu nehmen und die Kinderrechte vorbehaltlos umzusetzen.

Alle 5 Jahre muss die Bundesrepublik Deutschland den Vereinten Nationen einen Staatenbericht vorlegen, in dem sie über alle Maßnahmen informiert, die zur Umsetzung der Kinderechte in Deutschland ergriffen worden sind. Der nächste Bericht von Deutschland muss 2009 vorliegen. Ein UN-Ausschuss formuliert nach der Berichterstattung der BRD eine „Concluding observations“ – eine abschließende Beobachtung[6], in der sie auf mögliche Defizite und Handlungsbedarfe hinweist, die für die Bundesregierung als „Hausaufgaben“ bis zur nächsten Berichterstattung zu verstehen sind. Unter Berücksichtigung der „abschließenden Beobachtung“ des UN-Ausschusses und des dann vorliegenden Berichtes der Bundesrepublik erstellt die National Coalition[7] (NC) einen weiteren ergänzenden Bericht – einen sogenannten Schattenbericht, welcher eine „Prioritätenliste“[8] enthält, die auf dringlichen Handlungsbedarf in 14 Punkten aufmerksam machen soll.

Auf Europäischer Ebene haben zwar alle EU-Mitgliedsstaaten die UN-Kinderrechtkonvention ratifiziert. Dennoch hatten die Kinderrechte in den EU-Verträgen lange Zeit keinen Rechtsstatus. Erst seit Dezember 2000 sind dank der Zusammenarbeit vieler europäischer Kinderrechtsorganisationen (EURONET[9]) die Kinderrechte in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Hier wird, wie in Artikel 3 der UN-KRK konkret auf den Vorrang des Kindeswohls sowie auf den Anspruch des Kindes auf den direkten Kontakt mit beiden Elternteilen eingegangen.

Auch in Deutschland verbringen viele Kinder viel Zeit in öffentlichen Institutionen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen. Dies sind Orte, an denen sie mit den gesellschaftlichen Strukturen in Berührung kommen und lernen, in solchen Organisationen friedlich miteinander zu leben. Es sind ebenso Orte, an denen den Kindern und Jugendlichen Wertschätzung und Achtung ihrer Persönlichkeit entgegengebracht werden kann und soll. Genau hier greifen die in der UN-KRK verankerten Kinderrechte. Das Europäische Netzwerk DECET - Diversity in Early Childhood Education and Training[10] fördert praxisnah die frühkindliche Erziehung und macht sich für die Wahrung der UN-Kinderechte in Kindertageseinrichtungen stark. In Deutschland ist das Netzwerk durch das Institut für den Situationsansatz (ISTA)[11] in der Internationalen Akademie (INA)[12] für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie gGmbH an der Freien Universität Berlin vertreten. Als Grundlage der Arbeit von DECET dient dem Netzwerk die UN-Kinderrechtskonvention.

    Zu den Zielen von DECET gehören u.a.:
  • eine kritische Arbeit an der Entwicklung von pädagogischen Ansätzen, bei der die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung der Berufsgruppen und der Entscheidungsträger aus Praxis, Aus- und Fortbildung, Beratung, Wissenschaft und Politik intensiviert wird
  • ein Angebot an Kindertageseinrichtungen zu fordern und zu fördern, das in Quantität und Qualität den unterschiedlichen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kinder und Familien gerecht wird, und sowohl Kinder und Eltern unmittelbar an der Gestaltung eines solchen Angebotes teilhaben lässt
  • in der Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte stereotypes Denken und diskriminierendes Handeln zu problematisieren, differenzierte Wahrnehmung zu fördern und situationsangemessenes Handeln zu erproben.
Anlässlich zum 19. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November ruft nun das „Aktionsbündnis Kinderrechte“[13] von Unicef, des Deutschen Kinderschutzbundes und des Deutschen Kinderhilfswerkes die Bundesregierung dazu auf, die Kinderrechte ins dt. Grundgesetz aufzunehmen. Damit hätten Kinder in Deutschland deutlich mehr Möglichkeiten, ihre Interessen - so zum Beispiel bei wichtigen familien- und kinderpolitischen Entscheidungen, beim Umgang mit Flüchtlingen, bei der Verkehrsplanung oder beim Städtebau durchzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Schritt wäre schließlich die Verankerung der Kinderrechte in der EU-Verfassung. Ein derartiger Verfassungsentwurf liegt bereits seit 10.07. 2003 vor – bleibt zu hoffen, dass dieser auch in die endgültige Verfassung einfließen wird.
    Fußnoten:
  1. UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien: www.unicef.de/fileadmin/content_media/projekte/themen/PDF/UN-Kinderrechtskonvention.pdf
  2. Charta der Vereinten Nationen“: www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=108&Itemid=141
  3. Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte: http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm Oder unter: www.humanrights.ch/home/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_88-content.html
  4. alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen: www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=4116&Itemid=41
  5. Deutsches Kinderhilfswerk fordert Zurücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-KRK www.dkhw.de/aktiv/themen/kinderpol/news/index.php?opi=view&id=33
  6. Concluding observations des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zum Zweitbericht der Bundesregierung www.national-coalition.de/pdf/Abschliessende_Beobachtungen_Deutschland_BMFSFJ.pdf
  7. Die National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, ist ein Zusammenschluss von 105 Organisationen und Verbänden, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (UN-KRK) aufmerksam machen.
  8. Unter: www.national-coalition.de/pdf/PDFs_25_04_08/Prioritaetenliste_der_NC_EV.pdf
  9. EURONET (The European Children´s Network) versteht sich als Lobby der Kinder in der EU und veranstaltet Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zu den Kinderrechten innerhalb der EU-Institutionen. www.europeanchildrensnetwork.org/euronet/
  10. Nationale Beobachtungs- und Koordinierungsstelle Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa NaBuK – Kinderbildungseinrichtungen in Europa: Europäisches Netzwerk DECET - Diversity in Early Childhood Education and Training http://www.nabuk-europa.de/index.php?id=142&tx_ttnews%5btt_news%5d=2495&cHash=e17eb99b47 http://www.decet.org/
  11. ISTA: http://www.ina-fu.org/ista/
  12. INA: http://www.ina.fu-berlin.de/
  13. „Aktionbündnis Kinderrechte“ fordert Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz http://www.dkhw.de/ http://www.kindersache.de/rechte/default.htm 

 

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