| Unfallkasse Sachsen-Anhalt: neues Regelwerk für Sicherheit in Kindertageseinrichtungen |
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| Freitag, 08. Mai 2009 um 11:47 Uhr | |||||||||||
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Derzeit werden zahlreiche Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt renoviert und saniert. Um den Aufenthalt für Kinder und deren Betreuung durch Erzieherinnen und Erzieher in den Tagesstätten noch sicherer zu machen und schwere Unfälle zu vermeiden, gilt seit April 2009 die neue Unfallverhütungsvorschrift UVV „Kindertageseinrichtungen“ (GUV-V S2).
Diese beinhaltet „bundesweit verbindliche Mindeststandards bei baulichen Grundanforderungen an Kindertagesstätten“. Von Wickeltischen mit Fallschutz über Abstellflächen für Kinderwagen bis hin zur Gestaltung eines kindgerechten Außengeländes gelten die Sicherheitsvorschriften. Noch in diesem Jahr sollen ergänzend zur neuen Unfallverhütungsvorschrift die „Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen“ (GUV-SR S2) hinzu kommen und somit das neue Regelwerk für Kindertageseinrichtungen vervollständigen. Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2) , gültig ab 4/09, hier downloaden:
Quelle: Unfallkasse Sachsen-Anhalt http://www.uksa.de/?cid=104245002743&id=104245000026 |
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Download Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2) , gültig ab 4/09