interner Bereich

Einloggen
Home Rechtsgrundlagen Gesetze Unfallkasse Sachsen-Anhalt: neues Regelwerk für Sicherheit in Kindertageseinrichtungen
Unfallkasse Sachsen-Anhalt: neues Regelwerk für Sicherheit in Kindertageseinrichtungen Drucken E-Mail
Freitag, 08. Mai 2009 um 11:47 Uhr
Derzeit werden zahlreiche Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt renoviert und saniert. Um den Aufenthalt für Kinder und deren Betreuung durch Erzieherinnen und Erzieher in den Tagesstätten noch sicherer zu machen und schwere Unfälle zu vermeiden, gilt seit April 2009 die neue Unfallverhütungsvorschrift UVV „Kindertageseinrichtungen“ (GUV-V S2). Diese beinhaltet „bundesweit verbindliche Mindeststandards bei baulichen Grundanforderungen an Kindertagesstätten“. Von Wickeltischen mit Fallschutz über Abstellflächen für Kinderwagen bis hin zur Gestaltung eines kindgerechten Außengeländes gelten die Sicherheitsvorschriften.
Noch in diesem Jahr sollen ergänzend zur neuen Unfallverhütungsvorschrift  die „Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen“ (GUV-SR S2) hinzu kommen und somit das neue Regelwerk für Kindertageseinrichtungen vervollständigen.

Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2) , gültig ab 4/09, hier downloaden:
 Download Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2) , gültig ab 4/09
Dateityp:pdf
Dateigröße:88.35 Kb
Dateiautor:Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Quelle:

Unfallkasse Sachsen-Anhalt
http://www.uksa.de/?cid=104245002743&id=104245000026
 
Valid XHTML and CSS.