| Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung |
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| Dienstag, 26. Mai 2009 um 13:34 Uhr |
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Änderung des Kinderförderungsgesetzes durch Einfügung vom Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung vom 17.12.2008 verankert. Im § 5 Abs. 2a KiFöG heißt es „Tageseinrichtungen sind verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im vorletzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung durchzuführen“. Die Feststellung vom jeweiligen Sprachstand der Kinder stützt sich dabei auf DELFIN 4, einem Sprachtestverfahren, dass auf der Annahme basiert, dass in der „Sprache der Schlüssel zu Bildung“ steckt. Sachsen-Anhalt will mit dieser Novellierung verhindern, „dass zu geringe Sprachkompetenz die gesamte Bildungsbiographie eines Kindes beeinträchtigt und die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft behindert“. Das Gesetz trat ab 01.01.2009 in Kraft; ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 werden die Sprachstandfeststellungsverfahren durch die betreuenden fortgebildeten pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts durchgeführt.
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