| Erste verbindliche Sprachstandsfeststellung nach „Delfin 4“ ab 2010 in Sachsen-Anhalts Kitas |
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| Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 09:35 Uhr |
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Ab Februar 2010 werden in rund 1400 Kindergärten in Sachsen-Anhalt die ersten Sprachstandsfeststellungsverfahren durchgeführt. Für alle Kinder, die im Schuljahr 2012/13 schulpflichtig werden, ist die Teilnahme an diesem Test verbindlich. Gesetzlich geregelt ist die Teilnahme im § 37 Abs. 2a und 2b des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA). § 5 Abs. 2a und 2b des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) legt dabei die gesetzliche Verpflichtung der Kindertageseinrichtungen zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung fest. Mit dem Testverfahren „Delfin4“ soll überprüft werden, ob die Sprachentwicklung des Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Ziel dieses Sprachtests ist es, eventuelle Sprachförderbedarfe bei Kindern zu erkennen, um diesen frühzeitig mit anschließenden Sprachförderungen zu begegnen. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte dazu: „Jedes Kind soll mit Eintritt in die Schule dem Unterricht problemlos folgen können. Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung für den Erfolg in Schule, Ausbildung und Beruf.“ „Deshalb erfolgt die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung entsprechend dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar“ von Anfang an.“ Auch Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz sagte: „Sprachkompetenz ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Lern- und Bildungsprozess. Darum ist das Programm „Bildung:elementar“ nicht nur in den Kindertageseinrichtungen verankert, sondern findet auch in den Lehrplänen der Grundschule seine Fortsetzung. Der Übergangsprozess soll für jedes einzelne Kind optimal gestaltet werden. Mädchen und Jungen, die gleich zu Beginn ihrer Schulzeit Anerkennung erfahren und erfolgreich sind, behalten auch die Lust am Lernen - möglichst ein Leben lang.“ Das Testverfahren gliedert in sich in zwei Stufen. Die erste Stufe, das Grobscreening, dient dazu „grob und schnell zwischen den Kindern zu trennen, deren Sprachentwicklung gut zu verlaufen scheint, und denjenigen, bei denen dies möglicher Weise nicht der Fall ist.“, so Prof. Fried. Für Kinder, die den ersten Test ohne Schwierigkeiten meistern, ist das gesamte Verfahren damit beendet. Anders dagegen Kinder, bei denen Sprachauffälligkeiten mit Hilfe der ersten Testphase festgestellt wurden. Diese werden in einer zweiten Stufe – dem so genannten Feinscreening – nochmals hinsichtlich ihrer sprachlichen Defizite analysiert. Zudem soll die eventuell anschließende Sprachförderung in den Alltag der Kita integriert werden. Das jeweilige pädagogische Konzept der Kita muss Ausführungen zur Sprachförderung enthalten. Die Konzeption und fachliche Ausgestaltung der zusätzlichen Sprachförderung liegt dann in der Verantwortung des Trägers der Tageseinrichtung für Kinder. Um eine in den Alltag der Kinder in der Kita integrierte Sprachförderung gewährleisten zu können, wird dann auch jenen Eltern nahegelegt, ihr Kind, welches bis dahin keine Einrichtung besucht, bei dem aber ein Sprachförderbedarf erkannt wurde, in einer Einrichtung anzumelden. Entscheiden sich die Eltern jedoch dagegen, soll das Kind einen terminlich vereinbarten Sprachförderkurs in einem wohnortnahen Kindergarten besuchen. Wie das dann letztlich in der Praxis aussehen wird, bleibt abzuwarten. In Sachsen-Anhalt wird inzwischen aber auch Kritik an diesem Testverfahren geübt. In einem Brief an das Sozialministerium von Dipl.-Psych. Ines Müller und Dr. Jeanne Rademacher, beide Psychologinnen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg am Institut für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, schreiben diese „der Test genüge grundlegenden Standards nicht“. Außerdem halten sie auch die „Weiterbildung des Kita-Personals für nicht ausreichend“. Von der Politik wurde der Sprachtest zwar grundsätzlich begrüßt. Die familienpolitische Sprecherin der Linken, Eva von Angern sagte aber in diesem Zusammenhang auch: „Die Kritik muss man unbedingt ernst nehmen und den Test gegebenenfalls überarbeiten“. Auch Lydia Hüskens von der FDP äußerte Zweifel, wie die Umsetzung der Sprachförderung im Anschluss an den Test aussehen solle: „Es ist nicht vorstellbar, dass Erzieher für Fördermaßnahmen Zeit finden werden. Ohne zusätzliches Personal wird es kaum gehen.“ Vom Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt heißt es diesbezüglich, dass alle ErzieherInnen bereits in diesem Jahr fortgebildet wurden. Dies kostete das Land 1,3 Millionen Euro. Für die je vier Zusatzstunden für jene ErzieherInnen, die die Tests durchführen werden, wird das Land Sachsen-Anhalt jährlich zusätzlich 2,4 Millionen Euro ausgeben. Quellen: MZ-web (03.12.09): „«Delfin» testet die Sprache von Kindern Sachsen-Anhalt führt verbindliche Prüfung an Kindergärten ein - Das Verfahren ist jedoch umstritten“ http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1259822000045&calledPageId=987490165154 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 131/09 (03.12.09): „2010 startet spezielle Sprachförderung in Kitas / Ministerin Kuppe und Minister Olbertz stellen Konzept vor“ http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/ms/2009/131_2009_c8226181b64069fd40ae8260595e8fed.htm Informationsflyer: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Kinder_und_Jugendliche/Delfin/Flyer_Sprachstandsfeststellung_internet.pdf Fachinformationen für Kindertageseinrichtungen 2009 – Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung (als Pdf-Dokument zum Downloaden)) http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Kinder_und_Jugendliche/Delfin/Fachinfo_Kita.pdf Fragen und Antworten zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Kinder_und_Jugendliche/Delfin/faq_sprachstandsfoerderung.pdf |


