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„UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung“ Drucken E-Mail
Dienstag, 09. Dezember 2008 um 13:48 Uhr

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag behinderter Menschen. Die Vereinten Nationen (UN) haben ihn im Jahr 1992 ausgerufen – seitdem wird dieser Tag weltweit für Aktionen genutzt, um die Ziele der vollen Teilnahme und Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (2005) leben in Deutschland derzeit rund 8,6 Millionen Menschen mit Behinderung, 6,7 Millionen von ihnen mit einer schweren, 1,9 Millionen mit einer leichten Behinderung.
2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung erstmalig ein Völkerrechtsabkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderung. In der „UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung“, verpflichten sich die Vertragsstaaten

„[…]…die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle behinderten Menschen ohne jede Diskriminierung auf Grund der Behinderung sicherzustellen und zu fördern.“ (§ 4 der UN-Konvention).

In § 24 wird ausdrücklich auf das Recht behinderter Menschen auf Bildung eingegangen:
um dieses

„[…]ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslange Fortbildung,[…]“. Menschen mit Behinderung dürfen „[…]nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und […] behinderte Kinder nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden; […]“

Noch 2007 mahnte UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, in seinem Bericht zur deutschen Bildungslandschaft die schlechte Integration von Menschen mit Behinderung im deutschen Bildungssystem an.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) nimmt dazu Stellung und erklärt:

Die inklusive Schule ist ein wichtiges Ziel. Gerade unter dem Vorzeichen der Finanznot von Bundesländern dürfen aber auf dem Weg dorthin keine Strukturen im Bildungswesen der Länder entstehen, die in vielen Regionen die Bildungschancen behinderter Menschen absehbar mindern. Ebenso darf den betroffenen Familien nicht, mangels Alternative, ihr Wunsch- und Wahlrecht genommen werden!“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. bezeichnet die derzeitige schulische Integration als „Stiefkind der Deutschen Bildungspolitik“.
Laut der Bundesvereinigung lernten im Jahr 2003 weniger als drei Prozent aller geistig behinderten Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern, über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder besuchten eine Sonderschule. Daher fordert die Lebenshilfe ein bundesweit gültiges Wahlrecht über die zu besuchende Schulform für Eltern behinderter Kinder.

Am 6. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen akzeptiert. Der Bundesrat hat nun am 19. Dezember 2008 ein letztes Wort dazu.
So alles gut geht, kann die UN-Konvention zum 1. Februar 2009 offiziell in Deutschland in Kraft treten. Deutschland stimmt dadurch dem völkerrechtlichen Übereinkommen zu und verpflichtet sich damit zu deren Umsetzung in die nationale Gesetzgebung.
Die Behindertenverbände sagen jedoch noch einen langen Weg zur Umsetzung der Forderungen der UN-Konvention in Deutschland voraus.

Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen

Stellungnahme zur schulischen Integration behinderter Kinder

Schulische Integration ist das Stiefkind deutscher Bildungspolitik

Lesen Sie mehr dazu:

UN-Konvention: Es ist vollbracht!
Eine Schule für Alle.

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
"Am 3. Dezember ist internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen -
für mehr Teilhabe und weltweit bessere Chancen“
Bundesministerium für Soziales und Arbeit vom 03.12.2008

UN-Behindertenrechtskonvention: Eigentliche Arbeit beginnt nach der Ratifizierung
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe

Deutschland rudert schon zurück
"Kritikwürdig: Denkschrift der Bundesregierung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.

UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen

3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

 
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