| Kinderschutz ist Verfassungsauftrag |
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| Montag, 22. Dezember 2008 um 11:19 Uhr |
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Fr. Dr. Kuppe wirbt „im Interesse der Kinder in Sachsen-Anhalt“ für eine Lösung zur Regelung für den Kinderschutz in ihrer Rede im Landtag am 11. Dezember 2008. In der zweiten Beratung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung bekräftigte die Ministerin für Gesundheit und Soziales, Dr. Gerlinde Kuppe dieses ausdrücklich. Ziel der nächsten Landtagssitzungen wird es nun also sein, zwischen den einzelnen Rechtsgütern abzuwägen, um eine tragfähige Lösung zu finden, in der der Schutz der Kinder vor Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Misshandlung und Missbrauch vor dem Recht der Informationellen Selbstbestimmung (Datenschutz) nicht zurückstehen darf. Über den zweiten Teil des Gesetzentwurfes mit dem Schwerpunkt der Förderung der frühkindlichen Bildung sollte bei der Landtagssitzung am 11.12.2008 in Magdeburg entschieden werden. Hier geht es um die Einführung von verbindlichen Sprachstandsfeststellungen im Kindergartenjahr 2009/2010 mit gegebenenfalls notwendiger anschließender Sprachförderung im vorletzten Jahr vor der Einschulung. Dies soll die Sprachkompetenz der Kinder fördern und somit zu einer positiven Bildungsbiographie beitragen. Stimmt der Landtag dieser Regelung zu, kann das Gesetz zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Rede von Dr. Gerlinde Kuppe zur zweiten Beratung zum Gesetzentwurf Pressemitteilung des Ministerium für Gesundheit und Soziales vom 11.12.2008 |


