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Auseinandersetzungen wegen Kinderlärm Drucken E-Mail
Sonntag, 21. März 2010 um 13:26 Uhr

Kinderlärm ist kein Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Kinder brauchen Freiraum, um im Spiel soziales Verhalten zu erproben und sich geistig und körperlich zu entwickeln. Dabei verursachen Sie natürlicherweise Geräusche.

Der Bundesrat forderte in seiner Entschließung am 5. März die Bundesregierung auf, eine Änderung der Baunutzungsverordnung zu erwägen, um rechtliche Klarheit diesbezüglich zu erwirken und gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden. Kinderlärm ist „sozialadäquat“  und die Zulassung von Kitas in reinen Wohngebieten darum zulässig. 

Die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes Anne Lütkes begrüßte den Beschluss der Bundesländer, verwies jedoch zugleich auf das Land Berlin, das mit seiner Neuregelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG Bln) eine Zuständigkeit für den: „sozialen Lärm“ bewies und damit wegweisend für andere Länder sein kann.

Lütkes forderte wiederholt die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz, um grundsätzlich festzuhalten, dass Lärm von Kindern und Jugendlichen zur sozialen Entwicklung und zum Miteinander dazugehört. Mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, wie vom Bundesrat in der Entschließung gefordert, würden nämlich ältere Kinder auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen nicht profitieren. Die Neuregelung beträfe vorrangig Kinder in Kindertageseinrichtungen.

Stellungnahme des Deutschen Kinderhilfswerkes

Bundesdrucksache des Bundesrates (vom 05.03.2010)

 
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