| Sprachstandsfeststellung in Sachsen- Anhalt |
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| Mittwoch, 03. Juni 2009 um 11:38 Uhr |
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Ab dem Kindergartenjahr 2009/10 werden in Sachsen-Anhalt alle 4-Jährigen Kinder auf ihren Sprachstand hin getestet. Durchgeführt werden die Test in den Kindertageseinrichtungen von der jeweiligen Bezugserzieherin bzw. dem Bezugserzieher des Kindes. Auch Kinder, die nicht institutionell betreut werden müssen in den Kitas getestet werden.
Gesetzlich verankert wurde dies im Dezember 2008 im Gesetz für frühkindliche Bildung.
Wichtig ist, dass der Sprachstandstest keine Sprachentwicklungsstörungen bestimmen kann bzw. auch keine therapeutischen Maßnahmen kompensiert. Stattdessen zielen die (die bei Bedarf angesetzten) Sprachfördermaßnahmen auf Unterstützung der Kindern in ihrer sprachlichen Entwicklung. Für die Durchführung der Stufen 1 und 2 des Tests sind die Kindertageseinrichtungen selbst zuständig. Im Vorfeld sollen den Kitas Förderempfehlungen zur Verfügung gestellt werden, die flexibel in den Alltag der Einrichtungen einzuarbeiten sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier Im März 2009 erfolgte in einem 2tägigen Kurs die Ausbildung von 90 Multiplikatoren/innen, die in den Monaten Mai bis Juli 2009 jeweils 15 Fachkräfte aus 15 Kitas fortbilden. Diese ca. 1400 Fachkräfte, die von den Multiplikatoren qualifiziert wurden, bilden im Anschluss die Mitarbeiter ihrer Teams.
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